Die Erbschaftsteuer ist die teuerste Steuer, die man "einfach so" zahlen kann. Auf einen 5-Mio.-Euro-Betrieb fallen in Steuerklasse I bis zu 30% Steuern an — 1,5 Mio. € Substanzentzug pro Generation. §§ 13a/13b ErbStG bieten massive Verschonungen — aber sie verlangen Vorbereitung.
Die zwei Verschonungs-Optionen
Regelverschonung (85% Steuerbefreiung)
Auf qualifiziertes Betriebsvermögen wird 85% der Erbschaft-/Schenkungsteuer erlassen. Die verbleibenden 15% sind steuerpflichtig. Voraussetzungen:
- Verwaltungsvermögens-Quote ≤ 90% (sonst keine Begünstigung)
- Lohnsummenregelung: 5-Jahres-Lohnsumme ≥ 400% der Ausgangslohnsumme
- Mindesthaltefrist 5 Jahre
Optionsverschonung (100% Steuerbefreiung)
Vollständige Steuerbefreiung gegen folgende schärfere Anforderungen:
- Verwaltungsvermögens-Quote ≤ 20%
- Lohnsummenregelung: 7-Jahres-Lohnsumme ≥ 700% der Ausgangslohnsumme
- Mindesthaltefrist 7 Jahre
Wer die Mindesthaltefrist verletzt — durch Verkauf, Aufgabe oder Überentnahme — verliert die Verschonung rückwirkend. Die ErbSt wird mit Zinsen nachgefordert. Beispiel: Verschonung 1 Mio. € verloren bei Verkauf nach 4 Jahren = 6% Zinsen pro Jahr ab Erbfall.
Was ist begünstigungsfähiges Vermögen?
Nach § 13b ErbStG sind begünstigt:
- Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften (mindestens 25%)
- Anteile an in der EU/EWR ansässigen Kapitalgesellschaften (mindestens 25%)
- Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft (KG, OHG, GmbH & Co. KG)
Was ist nicht begünstigt (Verwaltungsvermögen)?
Achtung: Wenn der Verwaltungsvermögens-Anteil zu hoch ist, scheitert die Verschonung. Typisches Verwaltungsvermögen:
- An Dritte vermietete Grundstücke (außer bei Verbund mit operativem Geschäft)
- Wertpapiere und vergleichbare Forderungen
- Kunstgegenstände, Edelmetalle, Münzen
- Liquide Mittel und Forderungen über 15% des Unternehmenswerts
Die wichtigste Stellschraube: Strukturierung 5 Jahre vorher
Wer 5 oder 7 Jahre vor der geplanten Übergabe strukturiert, hat alle Hebel:
- Verwaltungsvermögen reduzieren: Liquiditätsüberschuss in operatives Vermögen umlenken (Maschinen, Beteiligungen, Working Capital).
- Lohnsummen sichern: Vor der Übergabe Personalbestand auf solides Niveau halten, um die Lohnsummenregelung zu erfüllen.
- Beteiligungen optimieren: Anteile < 25% können nicht begünstigt übertragen werden — ggf. bündeln oder umstrukturieren.
- Mehrfache Freibeträge nutzen: Persönliche Freibeträge gelten alle 10 Jahre erneut. Wer früh schenkt, kann zwei Zyklen nutzen.
Freibeträge im Detail
| Empfänger | Freibetrag (alle 10 Jahre) |
|---|---|
| Ehegatte/Partner | 500.000 € |
| Kind (pro Elternteil) | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Eltern (bei Erbschaft) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € |
Typische Fehler in der Praxis
- Zu spät anfangen: 1–2 Jahre vor Generationenwechsel reichen für serioese Strukturierung nicht.
- Liquidität als Verwaltungsvermögen übersehen: 2 Mio. € Bank-Konto können die Verschonung kippen.
- Lohnsummen ignorieren: Personalabbau vor Übergabe gefährdet die Verschonung.
- Bewertungsfragen nicht klären: Der Steuerwert kann erheblich vom Verkehrswert abweichen — Bewertungsmethode wählen.
Nachfolge strukturiert vorbereiten.
Wir arbeiten mit Mandanten im Schnitt 5–7 Jahre an der steueroptimalen Nachfolge — mit Verschonungs-Pfad, Verwaltungsvermögens-Check, Cash-Pool-Strategie und Notar-Begleitung.
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