Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die TABAK Consulting GmbH betreibt eine interne Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 2. Juli 2023. Über diese Meldestelle können Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Recht oder interne Richtlinien vertraulich und geschützt eingereicht werden.
Hinweise können eingereicht werden von:
Hinweise können sich auf folgende Bereiche beziehen:
Hinweise können auf folgendem Weg eingereicht werden:
| Kanal | Details |
|---|---|
| hinweis@tabak-consulting.com | |
| Post | TABAK Consulting GmbH – Vertraulich/Meldestelle, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim |
| Persönlich | Termin mit der Meldestelle auf Anfrage |
Hinweise können auch anonym eingereicht werden. Die Identität von Hinweisgebern wird streng vertraulich behandelt.
Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind nach dem HinSchG vor Repressalien geschützt. Dazu zählen Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen oder sonstige benachteiligende Maßnahmen. Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern sind unzulässig und werden konsequent verfolgt.
Alle eingehenden Hinweise werden:
Neben der internen Meldestelle besteht auch die Möglichkeit, Hinweise bei der externen Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) einzureichen:
www.bundesjustizamt.de/hinweisgeber